Die Deichsel und Kupplung muss ein geprüftes Fertigteil sein, muss also eine Prüfnummer, ggf. ein separates Typenschild aufweisen. Änderungen an der Deichsel, z. B. kürzen, biegen, schweißen, etc., sind hierbei zu unterlassen. Hingegen Änderungen am Aufbau, damit die Deichsel bauartgerecht und stabil befestigt werden kann, sind möglich, ja zwingend erforderlich. Man sollte bei der Auswahl und Montage der Deichsel folgendes beachten:
Höhe Kugelkupplung (Mitte Kugel) zwischen 320 und 420 mm über Fahrbahn. (Waagerecht montiert) Stützlast mindestens 10 % der maximalen Stützlast, also zwischen 5 und 50 Kilo. Eine negative Stützlast ist nicht zulässig.
Zwischen (feststehendem) Aufbau und Kugelkopf sollte ein Mindestabstand von 500 mm eingehalten werden. Je länger umso besser.
Ein gerades Deichselrohr wird im Inneren des Trabi-Anhängers befestigt. Wer die Deichsel lieber unten haben möchte, besorgt sich ein gekröpftes Deichselrohr.
Da wo die Trabant Karosserie vorne abgetrennt wird, ist ein stabiler Querrahmen für die vordere Anbringung der Deichsel einzuschweißen. Für die meisten Deichselrohre haben die Deichselhersteller passende Universalhalterungen die dann am Aufbau angeschraubt, bzw. angeschweißt werden. Für das hintere Ende der Deichsel bietet sich die Befestigung an der Verstärkung der Blattfeder/Achse an.
Bei einem ungebremsten Anhänger gibt es sonst nix weiter in Sachen Deichsel und Kugelkupplung zu beachten. Wer einen auflaufgebremsten Trabi-Anhänger haben möchte, der darf diesen Gedanken gleich wieder verwerfen.
Bei einer Auflaufbremse müssen alle Teile (Räder, Bremse,
Bremsverbindungsteile, Achse, Deichsel, Auflaufvorrichtung) als Verbund geprüft sein. Einzelabnahmen von selbst zusammengestellten Anhängerbremsen sind kostenmäßig uninteressant.
Die Rücklichter können unverändert bleiben, jedoch müssen die
Fahrzeugrückstrahler gegen dreieckige Anhängerrückstrahler ausgetauscht werden. Zusätzlich mindestens ein gelber Rückstrahler für die Seite. Mindesthöhe 250 mm über Fahrbahn. Mindestens eine Nebelschlussleuchte muss auch noch ran.
Je nach Art des Aufbaus offener- / geschlossener Kasten gibt es beim geschlossenem Kasten mit Übernahme der originalen Fahrzeug-Verglasung ein kleines Problem: Die Verglasung muss Prüfzeichen haben. (Wellenlinie + Kreis mit E und Zahl) Da aber nur sehr wenige Trabischeiben Prüfzeichen haben, wirds schwierig.
Wozu Prüfzeichen? Brauchts doch am Trabi auch nicht, wird man sich denken.
Im Falle eines (Selbstbau-) Anhängers schon: Denn hier gelten die aktuellen Vorschriften für einen NEUEN Anhänger unabhängig wie alt die dazu verwendeten Einzelteile sind.
Ansonsten ist zu beachten, dass es keine scharfen Kanten gibt, wenn die Öffnung vorne verschlossen wird. Blech und auch Holz ist geeignet. Bei Kunststoffen vorsichtig sein, da u. U. eine gesonderte (kostspielige) Materialprüfung erforderlich sein kann.
Ein evtl. außen angebrachtes Reserverad mit zwei unabhängigen Befestigungen versehen.
Wenn der Umbau fertig gestellt ist, geht es auf die Waage für die Festlegung des Leergewichts. Manche Prüfstellen haben eine eigene Waage, verlangen aber ordentlich Extragebühren. Deutlich billiger gehts, wer in der Nähe ein Lagerhaus (Raiffeisen, Baywa) mit Waage hat. Bisher hat jeder TÜV die Wiegescheine akzeptiert.
Der Mensch vom TÜV will bei der Einzelabnahme dann noch wissen, wie der Anhänger heißt, was also bei Typ/Ausführung in den Fahrzeugpapieren drin stehen soll. Da ist der Phantasie keine Grenze gesetzt.

Die Fahrgestellnummer wird neu festgelegt. Die Übliche Stelle hierfür ist am Aufbau vorne rechts unten. Ein blanko Typenschild ( http://www.trailerware.eu/20-Sonstige-A ... ::471.html ) + Schlagzahlen + Hammer wenn man dabei hat, freut den Menschen vom TÜV und vermeidet die Nachuntersuchung zur Kontrolle von VIN + Schild.
Viel Spaß beim Bauen.

P.S.: Alle Angeben nach bestem Wissen - aber ohne Gewähr!