Eintragung technischer Änderungen am Trabant in Bayern

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Felix
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Eintragung technischer Änderungen am Trabant in Bayern

Beitrag von Felix »

Hallo,

bisher habe ich immer nur gehört, dass es schwierig bzw. unmöglich ist im Raum München bzw. in Bayern technische Änderungen am Trabant abnehmen und eintragen zu lassen. Bisher war es mir eigentlich auch egal, da meine eintragungspflichtigen Änderungen am Fahrzeug eh kaum sichtbar waren und selbst von den TüV Prüfern nicht bemerkt wurden.

Nun möchte ich mich im Ernstfall dennoch nicht unnötig schuldig machen und würde gern meine baulichen Änderungen am Fahrzeug korrekt eintragen lassen. Kennt von euch jemand einen Prüfingeneur mit dem man über soetwas vernünftig reden kann und zu dem man keine 300km fahren muss? Dinge die eingetragen werden müssten sind: Umbau der Zündanlage, Umbau der Bremsanlage, Spurverbreiterung, Reduzierung der Fahrzeughöhe, breitere Schwenklager zur Sturzänderung und ggf. eine andere Reifengröße.

Viele Grüße, Felix
JL
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Beitrag von JL »

Hallo Felix,

TüV Garching ist recht zugänglich. Am besten mal einen Termin ausmachen und alles besprechen.

-Zündung kein Problem, ist aber auch nicht notwendig.
-Bremsanlage kenne ich nur noch Dekra in Jena, die es abnimmt.
-Spurverbreiterung bis 2% kein Problem mit Festigkeitsgutachten der Spurplatten.
-Fahrzeughöhe hast du sicherlich mit den Federn geändert, falls Gutachten vorhanden kein Problem.
-Schwenklager geht nirgendwo!!! Dafür gibt es keinerlei Gutachten!! Du kannst natürlich Dir eines erstellen lassen :lol:
-andere Reifengröße möglich, aber es kann eine Tachoangleichung verlangt werden.

Info gibt es unter www.trabitechnik.com
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Felix
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Beitrag von Felix »

JL hat geschrieben:TüV Garching ist recht zugänglich. Am besten mal einen Termin ausmachen und alles besprechen.
Da werde ich mich mal vorstellen.
JL hat geschrieben:-Zündung kein Problem, ist aber auch nicht notwendig.
Soweit ich weiß, gilt das nur für Serienzündanlagen, ich fahre inzwischen aber eine Trabitronic.
JL hat geschrieben:-Bremsanlage kenne ich nur noch Dekra in Jena, die es abnimmt.
Hmm, das wäre mir ja fast das wichtigste, die eintragen zu lassen.
JL hat geschrieben:-Spurverbreiterung bis 2% kein Problem mit Festigkeitsgutachten der Spurplatten.
Und wenn es mehr als 2% sind?
JL hat geschrieben:-Fahrzeughöhe hast du sicherlich mit den Federn geändert, falls Gutachten vorhanden kein Problem.
Ich hab für alle verbauten Teile Hersteller- und ggf. Materialgutachten.
JL hat geschrieben:-Schwenklager geht nirgendwo!!! Dafür gibt es keinerlei Gutachten!! Du kannst natürlich Dir eines erstellen lassen :lol:
Auch dafür habe ich ein Hersteller und Materialgutachten, die Frage ist, ob das etwas nützen wird. Aber da hilft wohl nur beim TüVer persönlich nachfragen.
JL hat geschrieben:-andere Reifengröße möglich, aber es kann eine Tachoangleichung verlangt werden.
Ok, ich denke das sollte auch ohne Tachoangleichung gehen, da ich eine Reifengröße fahren will, die sogar ab Werk zugelassen war und rein rechnerisch den gleichen Abrollumfang ergeben sollte. Steht nur leider nicht in meinen Papieren so drin.
JL hat geschrieben:Info gibt es unter www.trabitechnik.com
Danke schonmal so weit für die Informationen.

Gruß, Felix
JL
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Beitrag von JL »

Herstellergutachten bringen Dir seit Nov. 2008 nichts mehr! Da haben sich einige Abnhamerichtlinien geändert.
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