Das ist ein interssantes, und auch anderorts viel diskutiertes Thema.
Meiner Einschätzung nach, wird sich bei älteren Fahrzeugen nix ändern.
Für die CO
2-Besteuerung wird die Menge anhand der Emissionen gemäß Fahrzyklus herangezogen.
Da aber bei Fahrzeugen bis, meines Wissens, einschließlich EU2 noch keine verbrauchs- und CO
2-relevanten Angaben beim Emissionsverhalten der Typprüfung gemacht werden mussten, Verbrauchs-/CO
2-Werte also nicht zur Verfügung stehen, kann auch nachträglich nicht danach eine extra Steuer verlangt werden.
Für frühere Fahrzeuge dieses zu ermitteln, wäre viel zu aufwändig. Die Steuersätze für ältere Fahrzeuge werden nach wie vor nach Fahrzeugtyp und Schadstoffausstoß berechnet.
(Schadstoffe nach früherer Definition beinhalten CO, HC, NOx. CO
2 wurde früher nicht als Schadstoff deklariert.)